Grundimmunisierung (ab 6 Monaten) und Auffrischungs-/ „Booster“-Impfung (ab 12 Jahren)
Impfstandorte
Aktuell ermöglichen wir Impfungen an folgenden Orten:
- Impf-Drive am Hof Rotermund (in Münsters „Osten“) – ab 6 Monaten
- Freiherr-vom-Stein-Gymnasium in Gievenbeck (in Münsters „Westen“) – ab 5 Jahren
Barrierefreie Impfung im Drive-In! Sie oder Ihre Angehörigen/Mitfahrer müssen zu keinem Zeitpunkt das Fahrzeug verlassen! Kommen Sie mit dem Fahrrad, dann fahren Sie bitte direkt zur Impfstelle vor.
Wenn Sie mit mehreren Personen zur Impfung kommen möchten und zu einem Termin nur noch eine Buchung möglich ist, so wählen Sie einfach beliebige weitere Termine am selben Tag und kommen dennoch gemeinsam zu einem der ausgewählten Zeiten.
Ablauf
- Tragen Sie Kleidung, bei der ein einfacher Zugang zu dem von Ihnen gewünschten Oberarm zur Impfung möglich ist.
- Bei der Anmeldung zeigen Sie vor:
- Ihren Impfpass, sofern vorhanden (digitales Zertifikat auf dem Smartphone ist ausreichend)
- Lichtbildausweis (bei Kindern ohne eigenen Ausweis ist der eines Erziehungsberechtigten ausreichend)
- Es wird ein ärztliches Gespräch geführt, liegt kein Ausschlusskriterium für eine Impfung vor, wird diese unmittelbar im Anschluss durchgeführt.
- Warten Sie 15 Minuten nach der Impfung.
- Im Anschluß an die Impfung erhalten Sie noch das digitale Impfzertifikat des RKI für Ihre CovPass oder Corona Warn App.
Welcher Impfstoff wird verwendet?
Biontech vorrangig für Schwangere und unter 30 Jährige (30-), sowie nach ärztlicher Abwägung.
- Grundimmunisierung (= 1. und 2. Impfung)
- Booster-Impfung (= 3. Impfung)
Moderna vorrangig für alle ab 30 Jährigen (30+)
- Grundimmunisierung (= 1. und 2. Impfung)
- Booster-Impfung (= 3. Impfung)
Wer ist impfberechtigt?
- Versicherte der GKV und Privatversicherte sowie Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthaltsort in der Bundesrepublik Deutschland oder in Deutschland Beschäftigte, einschl. Seeleuten, die an Bord eines Schiffes beschäftigt sind, das in einem deutschen Seehafen liegt oder in deutschen Binnengewässern oder auf deutschen Binnengewässerstraßen verkehrt (§ 1 CoronaImpfV)
- Sonstige Personen, die sich zur medizinischen Behandlung in Deutschland aufhalten und nicht den vorge[1]nannten Personengruppen angehören (§ 1 CoronaImpfV)
Einwilligung
Wir lassen Ihnen die Einwilligunserklärung vorab zukommen. Lesen Sie sich diese bitte vorab durch. Vor Ort werden wir diese in einem ärztlichen Aufklärungsgespräch mit Ihnen besprechen und Sie unterschreiben diese.
Wartezeit nach der Impfung
Im Anschluß an die Impfung ist eine Wartezeit von 15 Minuten notwendig, um bei einer seltenen Impfreaktion direkt von unserem Ärzte-Team betreut weden zu können.